Informationen
Was leistet die Pflegekasse?
- Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
- Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
- Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst durchgeführt. Wenn Leistungen übrig bleiben, erhalten Sie diese als verbleibendes Pflegeflegeld (Die Begriffe Sachleistung / Kombinationsleistung werden von einigen Pflegekassen synonym benutzt)
- Verhinderungspflege: Ihre Pflegeperson ist verhindert? Der Pflegedienst kann Ihnen über diese Leistung im Bereich der Haushaltshilfe, aber auch bei der Körperpflege behilflich sein. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie Pflegegeld erhalten, oder Kombinationsleistung. Jeder Pflegebedürftige der länger als 6 Monate im häuslichen Umfeld von einer Pflegeperson gepflegt wurde, hat Anrecht auf diese Leistung
- Entlastungs - und Betreuungsleistungen: Jeder Pflegebedürftige hat monatlich eine Sachleistung von 125 € zusätzlich zur Verfügung. Hiermit kann man sich Hilfe im Haushalt oder Betreuung einkaufen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können ins erste Halbjahr des Folgejahres übernommen werden.
Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne!
Übrigens:
Bei allen anderen Pflegediensten zahlen Sie die sogenannten Investitionskosten privat. Werden Sie z.B. jeden Morgen gewaschen und angezogen, sind so schnell 50 € / Monat von Ihnen selbst zu tragen.
Nicht bei uns!!!
Solange es uns wirtschaftlich möglich ist, werden wir Ihnen die Investitionskosten nicht berechnen.
Wir betrachten dies als unmittelbare Gemeinnützigkeit an unseren Patienten!!!
Durch das Pflegestärkungsgesetz kam es zu einer kompletten Neuausrichtung der Pflege. Ja, man kann diese Neuerungen sogar als Paradigmenwandel bezeichnen:
Aus Pflegestufen wurden zum 01.01.2017 Pflegegrade.
Pflegebedürftigkeit die bisher in Pflegeminuten und Zeitkorridore dargestellt wurde, wird seitdem in Einschränkungen der Selbstständigkeit zusamengefasst. Hieraus wird der entsprechende Pflegegrad abgeleitet.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem neuen Begutachtungssystem zeigen, dass die Gutachter den Patienten im ambulanten Bereich (also Ihnen!) gegenüber sehr wohlwollend agieren und die Ergebnisse für die meisten Antragsteller sehr erfreulich ausfallen!!!
Eines bleibt jedoch weiter unverändert:
Wer Pflegeleistungen benötigt, muß diese bei seiner Pflegekasse beantragen und sich vom Medizininschen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachten lassen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne an, oder melden sich über unser Kontaktformular!