Ambulanter Pflegedienst
Einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, bedeutet im ersten Moment, fremden Menschen zu vertrauen. Deswegen möchten wir uns bei einem Erstgespräch vorstellen und Sie kennen lernen. Dabei entwickeln wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen, ein auf Sie abgestimmtes Versorgungskonzept. Außerdem beraten wir Sie natürlich gerne auch zur Finanzierung.
Grundpflege
Die Grundpflege stellt sicher, dass körperliche Bedürfnisse und alltägliche Aufgaben bei unseren Patienten zuverlässig und einfühlsam erfüllt werden. Wir möchten, dass sich unsere Patienten in ihrer Haut wohlfühlen und ihnen eine angenehme Routine ermöglicht wird.
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Hilfestellung bei der Körperpflege
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Duschen und Baden
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An- und Auskleiden
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Hautpflege u. v. m.
Medizinische Versorgung
(sog. Behandlungspflege)
Unter medizinischer Versorgung, auch Behandlungspflege genannt, verstehen wir spezifische medizinische Tätigkeiten, die von geschultem Pflegepersonal fachgerecht durchgeführt werden.
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Wundversorgung
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Medikamentendosierung, -verabreichung, -bereitstellung
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Kompressionstherapien
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Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck, Puls
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Legen und Versorgen von Blasen- und anderen Kathetern
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Schmerztherapien u. v. m.
Was leistet die Pflegekasse?
Diese Unterstützungen können wir Ihnen im Rahmen der Pflegekasse bieten:
- Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
- Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
- Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst durchgeführt. Wenn Leistungen übrig bleiben, erhalten Sie diese als verbleibendes Pflegeflegeld (Die Begriffe Sachleistung / Kombinationsleistung werden von einigen Pflegekassen synonym benutzt)
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ihre Pflegeperson ist verhindert? Der Pflegedienst kann Ihnen über diese Leistung im Bereich der Haushaltshilfe, aber auch bei der Körperpflege behilflich sein. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie Pflegegeld erhalten, oder Kombinationsleistung.
- Entlastungs - und Betreuungsleistungen: Jeder Pflegebedürftige hat monatlich eine Sachleistung von 131 € zusätzlich zur Verfügung. Hiermit kann man sich Hilfe im Haushalt oder Betreuung in Anspruch nehmen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können ins erste Halbjahr des Folgejahres übernommen werden.